Immobilienmakler werden

Diese Zusammenfassung mit dem Titel "Immobilienmakler werden" beschreibt die Situation in Deutschland.

Voraussetzungen um Immobilienmakler werden zu können:

Die Voraussetzungen um Immobilienmakler werden zu können sind überschaubar. Diese Tätigkeit ist kein geschützter Beruf wie z.B. Rechtsanwalt oder Ausbildungsberufe wie z.B. Elektriker oder Dachdecker. Immobilienmakler kann also grundsätzlich jeder werden, der den Bedingungen der Gewerbeordnung entspricht. Für Immobilienmakler ist eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung nötig.

§ 34c Gewerbeordnung für Immobilienmakler

Die Gewerbeordnung sieht vor, dass der Immobilienmakler Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse mitbringt. Dies ist wie fast alles in Deutschland mit Belegen nachzuweisen:
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Bescheinigung, dass kein Eintrag in der Schuldnerliste vorliegt
  • Bescheinigung, dass kein Konkursverfahren anhängig ist.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, das Ordnungsamt oder das Gewerbeamt vor Ort kann einem genau sagen, was für einen Maklerschein alles verlangt wird.

Gebühren für die Zulassung: Das ist unterschiedlich, 3-4stellig, je nach Tätigkeitsfeld(ern).

Fortbildungen, Ausbildungen für Immobilienmakler

Es gibt reichlich Anbieter für Fortbildungsgänge. Einige sind reglementiert mit offiziell anerkannten Abschlüssen, viele aber auch ohne. Das muss aber nichts über die Qualität der Fortbildung aussagen. Zu erwähnen sei an dieser Stelle der Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Es ist ein klassischer Ausbildungsberuf.

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